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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Willkürlicher Antrag auf getrennte Veranlagung

Wenn der Antrag auf getrennte Veranlagung allein dem Zweck dient, dem Expartner zu schaden, kann das Finanzamt den Antrag zurückweisen.

Oft geht eine Ehescheidung mit viel bösem Blut einher, und so kommt es immer wieder vor, dass der Ehepartner mit den niedrigeren Einkünften noch nachträglich für die letzten Ehejahre die getrennte Veranlagung beantragt, nur um seinem besser verdienenden Expartner den Vorteil des Splittingtarifs zu verbauen. Doch dafür gibt es Grenzen.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer geschiedenen Frau zurückgewiesen, die ihren Einspruch und Aussetzungsantrag gegen die Schätzungsbescheide des Finanzamts damit begründete, dass sie eine getrennte Veranlagung beantragt. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, weil die Frau schließlich die Aufteilung der Steuerschuld beantragen könnte, wodurch die gesamte Steuerschuld dem Ehemann zugeordnet würde. Das sah das Gericht ähnlich: Der Antrag auf getrennte Veranlagung diene alleine dem Zweck, dem früheren Ehemann Schaden zuzufügen. Weil die Aufteilung der Steuerschuld möglich sei, bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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