Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Voraussetzung für eine umsatzsteuerliche Organschaft

Erneut verschärft der Bundesfinanzhof die Anforderungen an eine umsatzsteuerliche Organschaft und verlangt jetzt eine direkte Beteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft.

Der Bundesfinanzhof führt seine Rechtsprechungsänderung aus dem vergangenen Jahr fort und verschärft damit die Anforderungen an eine umsatzsteuerliche Organschaft. Damals hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine GmbH nicht finanziell in eine Personengesellschaft eingegliedert ist, wenn nur mehrere Gesellschafter gemeinsam über die Anteilsmehrheit an der GmbH und der Personengesellschaft verfügen. Eine solche finanzielle Eingliederung ist aber notwendig, damit zwischen GmbH und Personengesellschaft eine umsatzsteuerliche Organschaft bestehen kann.

Jetzt fordert der Bundesfinanzhof ausdrücklich, dass der Organträger unmittelbar oder mittelbar an der Organgesellschaft beteiligt sein muss. Deshalb reicht es für die finanzielle Eingliederung einer GmbH in eine Personengesellschaft nicht aus, dass die Personengesellschaft nicht selbst, sondern nur ihr Gesellschafter mit Stimmenmehrheit an der GmbH beteiligt ist. Schwestergesellschaften können also keine umsatzsteuerliche Organschaft mehr bilden. Das Fehlen einer mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft kann nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch nicht durch einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ersetzt werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon