Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Eigentum der Mitarbeiter

Ein Arbeitgeber steht gegenüber dem Eigentum seiner Mitarbeiter in der Verantwortung. Dies gilt auch für deren Fahrzeuge auf dem Firmenparkplatz.

Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht. Er muss das Eigentum seiner Mitarbeiter schützen. Dies gilt für Gegenstände, welche die Mitarbeiter zur Arbeit mitbringen. Er muss geeignete Vorkehrungen gegen Diebstähle treffen. Stellt er Parkplätze zur Verfügung, so müssen diese verkehrssicher sein. Der Arbeitgeber haftet jedoch nicht für Verkehrsunfälle auf dem Firmenparkplatz. Er hat nur für die Verkehrssicherheit des Geländes einzutreten. Der Arbeitgeber haftet auch nicht für Schäden, die von Dritten, z.B. von einem Subunternehmer oder von einem Unternehmen, das Reparaturarbeiten auf dem Firmengelände ausführt, angerichtet werden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon