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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Streit um Sanierungsklausel

Die Bundesregierung will gegen das EU-Verbot der Sanierungsklausel klagen, muss aber trotzdem erst einmal die gewährten Steuervorteile zurückfordern.

Die Sanierungsklausel erlaubt Unternehmen, Verluste trotz des Wechsels der Anteilseigner weiter zu nutzen und die Steuerlast in künftigen Jahren zu verringern, wenn der Wechsel der Anteilseigner zum Zwecke der Sanierung erfolgt. Sie wurde im Juli 2009 zunächst befristet eingeführt und später in eine unbefristete Maßnahme umgewandelt. Im Januar 2011 hat die Europäische Kommission nun entschieden, dass die Sanierungsklausel eine rechtswidrige Beihilferegelung darstellt. Nach Auffassung der Europäischen Kommission begünstigt die Sanierungsklausel selektiv Unternehmen in Schwierigkeiten. Die Bundesrepublik wurde daher verpflichtet, die gewährten Steuervorteile innerhalb von vier Monaten wieder zurückzufordern und die Sanierungsklausel aufzuheben.

Wie das Bundesfinanzministerium nun mitteilt, sieht die Bundesregierung in der Sanierungsklausel keine selektive staatliche Beihilferegelung und will daher eine Nichtigkeitsklage gegen diese Entscheidung der Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union erheben. Eine solche Klage hat leider keine aufschiebende Wirkung. Es bleibt daher zunächst dabei, dass die Steuervorteile zurückgefordert werden müssen und die Sanierungsklausel gestrichen wird. Sollte die Bundesregierung mit ihrer Klage jedoch Erfolg haben, könnte die Sanierungsklausel immerhin für die Veranlagungszeiträume 2008, 2009 und 2010 wieder Anwendung finden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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