Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Bücher als Arbeitsmittel

Das Finanzamt darf seine Anforderungen an die berufliche Nutzung von Fachliteratur nicht übertreiben.

Zu den steuerlich abzugsfähigen Arbeitsmitteln gehören auch Zeitschriften und Bücher, wenn die Literatur ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt wird. Im Fall eines Lehrers hat der Bundesfinanzhof dem Kontrolltrieb des Finanzamts Grenzen gesetzt, das eine detaillierte Aufstellung über die Unterrichtsstunden haben wollte, für das die einzelnen Bücher verwendet wurden.

Die Eigenschaft eines Buchs als Arbeitsmittel hängt demnach nicht ausschließlich davon ab, in welchem Umfang und in welcher Häufigkeit der Inhalt Eingang in den Unterricht gefunden hat. Auch die Ver-wendung der Literatur zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung oder die Anschaffung von Büchern und Zeitschriften für eine Unterrichtseinheit, die nicht abgehalten worden ist, kann eine ausschließliche oder zumindest weitaus überwiegende berufliche Nutzung der Literatur begründen. Dass der Lehrer auch ein nachgewiesenes außerschulisches Interesse an denselben Themen hat, ist noch kein Grund, die berufliche Veranlassung in Frage zu stellen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon