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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Heranziehung glaubensverschiedener Ehegatten zur Kirchensteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat keine Bedenken dagegen, dass der nicht steuerpflichtige Ehepartner für seinen steuerpflichtigen Ehegatten Kirchensteuer abführen muss.

Sechs Ehepaare aus verschiedenen Bundesländern, bei denen nur der Ehegatte ohne eigenes Einkommen einer Kirche angehört und damit kirchensteuerpflichtig ist, haben sich an das Bundesverfassungsgericht gewendet, weil sie sich daran störten, dass vom Einkommen des anderen Ehegatten Kirchensteuer abgezogen wurde. Sämtliche Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht nun nicht zur Entscheidung angenommen, weil es diese Frage als bereits geklärt ansieht: Zwar könne nicht das Einkommen des nicht kirchensteuerpflichtigen Ehegatten besteuert werden, wohl aber der Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten. Angesichts der Schwierigkeiten, diesen Lebensführungsaufwand zu quantifizieren, sei verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, wenn dieser Aufwand einfach nach dem gemeinsamen Einkommen der Ehegatten bemessen wird.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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