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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Mindestbesteuerung bleibt fraglich

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet noch nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung per Verlustverrechnungsbeschränkung.

Eine der ersten Maßnahmen der rot-grünen Regierungskoalition war die Einführung einer Verlustverrechnungsbeschränkung durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002. Damit galt zwischen 1999 und 2003 eine faktische Mindestbesteuerung, weil die Verrechnung von Verlusten mit Einkünften einer anderen Einkunftsart nur noch eingeschränkt möglich war. Ab 2004 hat dieselbe Koalition die Regelung wieder abgeschafft, weil sie sich in der Praxis als schwer handhabbar erwiesen habe.

Für die Zeit davor musste sich schon der Bundesfinanzhof mit der Regelung befassen, der sie für so verkorkst hielt, dass sie aufgrund ihrer Komplexität und schweren Verständlichkeit wegen fehlender Normenklarheit verfassungswidrig sei. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht um eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung gebeten. Diesen Vorlagebeschluss hat das Gericht nun als unzulässig zurückgewiesen. Als Grund dafür gibt das Verfassungsgericht an, der Bundesfinanzhof habe sich nicht ausreichend mit den verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten und Sichtweisen zu der Thematik auseinandergesetzt. Es ist damit weiterhin unklar, ob die Vorschrift nun verfassungswidrig ist oder nicht. Der Bundesfinanzhof kann zwar das Bundesverfassungsgericht erneut anrufen, jedoch erst dann, wenn er sich selbst noch einmal mit dem Thema befasst hat.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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