Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Nachträgliche Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags

Wurde die Investition schon vor Abgabe der Steuererklärung durchgeführt, ist die nachträgliche Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags im Einspruchs- oder Klageverfahren nicht mehr möglich.

Die nachträgliche Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrages im Einspruchs- oder Klageverfahren, der noch nicht mit der Steuererklärung geltend gemacht wurde, kommt wegen des fehlenden Finanzierungszusammenhangs nicht in Frage, wenn die Investition bereits vor Einreichung der Steuererklärung getätigt wird. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg stellt sich damit auf die Seite der Finanzverwaltung, die bei der nachträglichen Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags ohnehin hohe Anforderungen stellt und eine solide Begründung verlangt, warum der Abzugsbetrag nicht gleich mit der Steuererklärung geltend gemacht wurde. Gegen diese Entscheidung ist jetzt eine Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!