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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Grundsteuer kommt unter Verfassungsdruck

Der Bundesfinanzhof hält die Grundsteuer anhand der jetzigen Einheitsbewertung spätestens ab 2007 für verfassungswidrig.

Im Juni hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel aufgrund der alten Einheitswerte von 1964 bzw. 1935 und der daraus folgenden Wertverzerrungen für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 noch verfassungsgemäß sind. Gleichzeitig haben die Richter in der Urteilsbegründung aber keinen Zweifel daran gelassen, dass sie spätestens ab diesem Termin die Einheitsbewertung für Grundsteuerzwecke wegen der Realitätsferne für verfassungswidrig halten.

Damit ist die Grundsteuer ab 2007 zwar noch nicht automatisch verfassungswidrig, weil der Bundesfinanzhof einen entsprechenden Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht erst für einen Fall aus diesem Zeitraum fassen könnte. Die Bundesregierung steht jetzt aber unter Druck, die Grundsteuer grundlegend zu reformieren, denn dass ein solcher Beschluss kommt, ist keine Frage des ob, sondern nur noch des wann.

Während im Bundesfinanzministerium derzeit verschiedene Modelle durchgerechnet werden, sind mehrere unionsregierte Bundesländer bereits mit dem Vorschlag für eine Radikalreform vorgeprescht. Demnach soll sich das neue Grundsteuersystem nur noch an der Fläche und der Nutzung orientieren. Das hätte zwar den Vorteil, dass eine aufwändige Grundbesitzbewertung überflüssig wäre, aber andererseits würden Villen mit einfachsten Gebäuden gleichgestellt, sofern sie dieselbe Grundstücksgröße haben. Die Kommunen wiederum haben noch keinen konkreten Vorschlag präsentiert, wie die Grundsteuer umzubauen sei, sie verlangen lediglich, dass das Steueraufkommen bei der Reform deutlich steigen soll.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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