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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Rückstellungen für Vorruhestands- und Altersteilzeitregelungen

Für die verschiedenen Vorruhestands- und Altersteilzeitmodellen stellt sich die Frage, ob und wie diese Verpflichtungen in den Bilanzen zu berücksichtigen sind.

Aufgrund der Entwicklung von Vorruhestands- und Altersteilzeitmodellen stellen sich verschiedene Fragen zu den sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen für die Arbeitgeber. So stellt sich unter anderem die Frage, ob und wie diese Verpflichtungen in den Bilanzen zu berücksichtigen sind. Dazu sind folgende Regelungen getroffen worden:

  • Arbeitsfreistellung vor dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis

    Wird der Arbeitnehmer vor dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis von der Arbeit freigestellt, so besteht das Dienstverhältnis formal weiter. Dem Arbeitgeber wird die Möglichkeit eingeräumt, seine Arbeitsleistung zu reduzieren oder ganz einzustellen. Die Bildung von Pensionsrückstellungen ist hier nicht zulässig, da das Dienstverhältnis eben noch nicht beendet ist.

    Besteht ein Wahlrecht, ob Leistungen vor Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder erst mit Eintritt des Versorgungsfalls fällig werden, ist jeweils die Frage der Rückstellungsbildung zu klären. Ist eine Rückstellung für beide Möglichkeiten zulässig, darf der niedrigere Betrag in der Bilanz ausgewiesen werden.

  • Ausgleich für vom Arbeitnehmer erbrachte Leistungen

    Erbringt der Arbeitnehmer durch Mehrarbeit Vorleistungen, entsteht beim Arbeitgeber ein Erfüllungsrückstand, der durch Bildung einer Rückstellung auszugleichen ist. Hat der Arbeitnehmer hingegen keine Vorleistungen erbracht, liegen Erfüllungslücken vor und die Bildung von Rückstellungen ist unzulässig.

    In der Zeit der Arbeitsfreistellung sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.

  • Jahreszusatzleistungen im Jahr des Eintritts des Versorgungsfalls

    Hat sich der Arbeitgeber verpflichtet, seinem Arbeitnehmer im Jahr des Eintritts des Versorgungsfalls neben der betrieblichen Altersversorgung Jahreszusatzleistungen zu gewähren, kommt hierfür die Bildung von Rückstellungen nicht in Betracht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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