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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Bilanzberichtigung nur durch den Steuerpflichtigen

Eine Bilanzberichtigung darf nur durch den Steuerpflichtigen selbst erfolgen.

Sofern eine Bilanzberichtigung notwendig ist, darf diese grundsätzlich nur vom Steuerpflichtigen selbst vorgenommen werden. Das Finanzamt verfügt über keine Berechtigung. Ausnahmsweise kann in Einzelfällen die Verpflichtung für das Finanzamt bestehen, eine Bilanzberichtigung vorzunehmen. Eine solche Verpflichtung kann sich entweder aus einem rechtskräftigen Urteil ergeben oder aus den Grundsätzen von Treu und Glauben hergeleitet werden.

Sofern das Finanzamt fehlerhaft von der Bilanz des Steuerpflichtigen abweicht, kann dieser Fehler nicht in einem späteren Voranmeldungszeitraum korrigiert werden. Eine Korrektur kann nur in demselben Jahr erfolgen. Ob eine Korrektur zulässig ist, entscheidet sich nach den Regelungen der Abgabenordnung. Ob die Korrektur zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen erfolgt, spielt dabei keine Rolle.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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