Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Haftung aller Geschäftsführer bei Unregelmäßigkeiten

Auch bei einer internen Aufgabenverteilung bleibt jeder Geschäftsführer für die Geschäftsführung im Ganzen verantwortlich.

Ein GmbH-Geschäftsführer ist auch dann für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH verantwortlich, wenn neben ihm andere Geschäftsführer bestellt sind, und er nach der internen Aufgabenverteilung nicht dafür zuständig ist. Auch bei einer internen Aufgabenverteilung bleibt jeder Geschäftsführer für die Geschäftsführung im Ganzen verantwortlich.

Lediglich eine (vorübergehende) Begrenzung der Verantwortlichkeit ist möglich. Die interne Aufgabenverteilung führt z.B. zu einer Haftungsbefreiung, wenn eine schriftliche Vereinbarung vorliegt, die einen der Geschäftsführer für den Steuerbereich für nicht zuständig erklärt. Diese Regelung gilt jedoch nur, solange für diesen Geschäftsführer kein Anlass besteht, an der exakten Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen zu zweifeln. Sollten entsprechende Anhaltspunkte vorliegen, lebt die ursprüngliche Gesamtverantwortlichkeit aller Geschäftsführer wieder auf.

Ebenso verhält es sich mit der Verantwortlichkeit bei Steuerordnungswidrigkeiten. Ist ein Geschäftsführer aufgrund der übermächtigen Stellung eines Mitgeschäftsführers nicht in der Lage, seiner Rechtsstellung gemäß zu handeln, muss er zurücktreten. Ein Geschäftsführer, der bei Steuerhinterziehungshandlungen einer GmbH untätig bleibt, wird wegen der Straftaten ebenfalls zur Verantwortung gezogen. Sogar eine persönliche Haftung für nicht abgeführte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge kommt in Betracht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!