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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Wertaufholungsgebot ist verfassungsgemäß

Auch die Pflicht zur Rückgängigmachung lange zurück liegender Teilwertabschreibungen stößt auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Im Jahr 1999 wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 das Wertaufholungsgebot eingeführt. Demnach müssen frühere Teilwertabschreibungen wieder rückgängig gemacht werden, wenn der Teilwert zu einem späteren Bilanzstichtag wieder gestiegen ist. Das gilt auch für Teilwertabschreibungen, die vor der Einführung des Wertaufholungsgebots vorgenommen wurden.

Der Bundesfinanzhof hatte sich jetzt mit einem Fall zu befassen, in dem die Teilwertabschreibung mehr als zehn Jahre vor der Einführung des Wertaufholungsgebots lag und sieht aufgrund der Rückwirkung keine verfassungsrechtlichen Bedenken: Der Gesetzgeber habe einen weiten Spielraum, wenn es bei einer Rückwirkung nur um die Frage geht, wann, und nicht ob die Besteuerung erfolgt. Das 1999 eingeführte Wertaufholungsgebot verstößt daher auch insoweit nicht gegen die Verfassung, als davon Teilwertabschreibungen erfasst werden, die mehr als zehn Jahre vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgenommen worden waren.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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