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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Wenn Kinder flügge werden...

Auch die Schulung beim zukünftigen Arbeitgeber gehört noch zur Ausbildungszeit, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Zwei neue Urteile befassen sich mit dem Kindergeldanspruch während der Ausbildungszeit, und in beiden Fällen geht es um eine Ausbildung in der Luftfahrtbranche. Das Finanzgericht Köln meint, dass auch die mehrwöchige Vorbereitung auf die Tätigkeit als Flugbegleiterin eine Berufsausbildung ist. Entscheidend sei, dass während der Schulungszeit noch kein Arbeitsverhältnis bestand und kein Lohn bezahlt wurde. Auch hätte die angehende Stewardess die Schulungskosten zurückzahlen müssen, falls sie im Anschluss an die Schulung keinen Arbeitsvertrag mit der Fluggesellschaft abgeschlossen hätte. Zu dieser Entscheidung ist jetzt eine Revision beim Bundesgerichtshof anhängig.

Der hat unterdessen im Fall eines angehenden Piloten entschieden, dass auch der Erwerb der ersten Musterberechtigung für einen bestimmten Flugzeugtyp Teil der Ausbildung ist. Der junge Pilot hatte zwischen der Pilotenausbildung und dem Erwerb der Musterberechtigung fast ein Jahr in Vollzeit gearbeitet, weil beim zukünftigen Arbeitgeber noch kein Bedarf an neuen Piloten bestand. Das sei unschädlich, meint der Bundesfinanzhof, solange der Jahresgrenzbetrag nicht überschritten wird.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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