Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Aufwendungen für Studienreisen und Fachtagungen

Aufwendungen für Studienreisen und Fachtagungen sind nur dann abzugsfähig, wenn sie ausschließlich oder überwiegend beruflich oder betrieblich veranlasst waren.

Aufwendungen für Studienreisen und Fachtagungen sind grundsätzlich nur dann als Werbungskosten oder besondere Aufwendungen abzugsfähig, wenn die Teilnahme ausschließlich oder überwiegend beruflich oder betrieblich veranlasst und die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist. Um dies darzulegen, ist eine sachgerechte Beurteilung notwendig, die gerade bei Auslandsgruppenreisen und Auslandsfachtagungen immer wieder zu Schwierigkeiten führt.

Unklarheiten bestehen auch bei der Kürzung der Übernachtungskosten um das Frühstück bei Dienstreisen ins Ausland, denn bei Übernachtungen im Ausland ist in der Hotelrechnung regelmäßig der Preis für das Frühstück nicht enthalten. Ähnliches gilt für Hotels ausländischer Hotel-Ketten in Deutschland. Daher sollen die Übernachtungskosten gerade nicht um die Kosten des Frühstücks gekürzt werden. Erforderlich ist dafür aber ein Hinweis von Ihnen auf der Hotelrechnung, dass in den Übernachtungskosten das Frühstück nicht enthalten ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon