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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Beitragsbemessungsgrenzen 2010

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen zum Jahreswechsel entsprechend der Lohnentwicklung.

Wie gewohnt steigen auch diesmal zum Jahreswechsel die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen um 1.200 Euro auf 66.000 Euro (5.500 Euro mtl.) und im Osten ebenfalls um 1.200 Euro auf 55.800 Euro (4.650 Euro mtl.).

  • In der knappschaftlichen Versicherung ist der Anstieg im Westen höher, nämlich um 1.800 Euro auf dann 81.600 Euro (6.800 Euro mtl.). Im Osten steigt die Grenze um 1.200 Euro auf 68.400 Euro (5.700 Euro mtl.).

  • In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich festgelegt und steigt um 900 Euro auf 45.000 Euro (3.750,00 Euro mtl.). Die Versicherungspflichtgrenze liegt allerdings 4.950 Euro höher bei 49.950 Euro im Jahr (4.162,50 Euro mtl.).

  • Die Bezugsgröße, die zum Beispiel für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist, steigt im Westen wie im Osten um je 420 Euro im Jahr. Die neuen Werte betragen damit im Westen 30.660 Euro im Jahr (2.555 Euro mtl.) und im Osten 26.040 Euro im Jahr (2.170 Euro mtl.).


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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