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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Spekulationsgewinnbesteuerung im Jahr 1999 ist fragwürdig

Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die rückwirkende Spekulationsgewinnbesteuerung bestimmter Immobiliengeschäfte im Jahr 1999 verfassungsmäßig ist.

Aus der Ära des Finanzministers Lafontaine stammt das Steuerbereinigungsgesetz 1999, an dem das Finanzgericht Münster nun ernsthafte verfassungsrechtliche Zweifel äußert. Grund dafür ist, dass darin der Gewinn aus der Veräußerung noch nicht fertiggestellter Gebäude rückwirkend der Besteuerung unterworfen wird. Das Gericht will deshalb eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Dieser Beschluss hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung, denn immer wieder setzt der Gesetzgeber rückwirkend steuerverschärfende Maßnahmen um. Das BVerfG hat diese unechte Rückwirkung bisher oft zugelassen, weil die Steuer erst zum Ende des Veranlagungszeitraums entsteht. Soweit die Änderung aber einen bereits abgeschlossenen Sachverhalt betrifft, liegt nach Ansicht des Finanzgerichts eine echte und damit verfassungswidrige Rückwirkung vor. Darüber muss nun das BVerfG entscheiden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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