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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Fahrten zwischen Home-Office und Betrieb mit dem Firmen-Pkw

Die Fahrten zwischen dem Home-Office und dem Betrieb sind generell keine steuerfreien Fahrten zwischen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten.

Ob bei der Fahrt zwischen dem häuslichen Arbeitszimmer oder "Home-Office" und dem eigentlichen Betrieb ein geldwerter Vorteil für die Nutzung des Firmen-Pkws entsteht, hat die Finanzverwaltung jetzt erklärt. Nach ihrer Auffassung ist das häusliche Arbeitszimmer in der Regel keine regelmäßige Arbeitsstätte, da es keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber das Arbeitszimmer des Arbeitnehmers aus betrieblichen Gründen anmietet und anschließend dem Arbeitnehmer wieder überlässt.

Doch auch dann geht die Finanzverwaltung bei den Fahrten zum Betrieb von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aus, da der private Bereich der Wohnung den beruflichen Bereich des "Home-Office" überlagert. Das Argument, es handele sich um Fahrten zwischen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten, aus denen kein geldwerter Vorteil entsteht, lässt die Finanzverwaltung nicht gelten. Deshalb ist der pauschale Nutzungswert um die auf diese Fahrten entfallenden geldwerten Vorteile zu erhöhen, und zwar um 0,002 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer. Ein höchstrichterliches Urteil zu dieser Frage liegt zwar noch nicht vor, allerdings verweist die Finanzverwaltung auf ein vorläufig noch nicht rechtskräftiges Urteil des Hessischen Finanzgerichts, das ihre Auffassung bestätigt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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