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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Zweifel am Solidaritätszuschlag

Das Niedersächsische Finanzgericht hält den Solidaritätszuschlag spätestens ab 2007 für verfassungswidrig.

Die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts kommt einem Paukenschlag gleich: Noch nie hat ein Gericht so deutliche Zweifel am Solidaritätszuschlag angemeldet. Die Richter meinen, dass der Soli spätestens ab dem Jahr 2007 seine verfassungsrechtliche Berechtigung verloren hat, denn eine Ergänzungsabgabe wie der Soli dient eigentlich nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen. Die Finanzierung der deutschen Einheit stellt aber nach Ansicht des Gerichts keinen vorübergehenden, sondern einen langfristigen Bedarf dar. Das Gericht hat deshalb die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Solis dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Das Bundesfinanzministerium hat auf diesen Beschluss bereits reagiert und erlässt die Steuerbescheide nur noch vorläufig. Handlungsbedarf besteht für die Steuerzahler also erst einmal nicht. Trotzdem ist man dort weiterhin von der Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags überzeugt - den Vorläufigkeitsvermerk gibt es nur, um eine Flut von Einsprüchen abzuwenden.

Tatsächlich muss sich das Ministerium wohl auch keine allzu großen Sorgen machen, denn die Wahrscheinlichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht den Abzug rückwirkend für verfassungswidrig erklärt, ist nicht besonders groß. Wahrscheinlich ist allenfalls, dass es den Gesetzgeber verpflichtet, den Soli für die Zukunft abzuschaffen. In diesem Fall werden eben die regulären Steuersätze um einen vergleichbaren Betrag steigen müssen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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