Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kindergeldanspruch wegen ungekürzter Entfernungspauschale

Das Einkommen eines Kindes kann wegen der wieder in voller Höhe gewährten Entfernungspauschale nun unter der Einkommensgrenze liegen, womit ein nachträglicher Kindergeldanspruch entsteht.

Noch einmal befasst sich das Bundeszentralamt für Steuern mit der Entfernungspauschale. Denn durch die rückwirkend wieder in voller Höhe gewährte Pauschale können nun Kinder unterhalb der Einkommensgrenze liegen, für die bisher kein Anspruch bestand, weil ihr Einkommen zu hoch war. Da vorläufige Ablehnungsbescheide nur auf Antrag des Berechtigten für endgültig erklärt werden, ist bei den meisten Bescheiden noch eine Korrektur möglich. Soweit Ablehnungs- oder Aufhebungsbescheide nicht für endgültig erklärt wurden, bleibt bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist eine Korrektur möglich. Für die Festsetzung von Kindergeld für das Kalenderjahr 2007 endet die Festsetzungsfrist frühestens mit Ablauf des 31. Dezember 2011. Pech hat dagegen derjenige, dessen Bescheid keinen Vorläufigkeitsvermerk enthält. Der Bescheid ist dann nur noch schwer änderbar.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!