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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Nächstes Konjunkturpaket in Arbeit

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz setzt die neue Regierungskoalition ihr steuerliches Sofortprogramm um.

In den vergangenen zwölf Monaten hat die Republik schon einige Konjunkturpakete erlebt. Zum Glück trägt das nun vorgelegte Gesetzesvorhaben einen noch unverbrauchten Namen, womit sich die Frage erübrigt, ob es sich nun um das dritte, vierte oder fünfte Konjunkturpaket handelt. Im Einzelnen enthält der Gesetzesentwurf die folgenden Maßnahmen und Änderungen:

  • Kindergeld und Kinderfreibetrag: Das Kindergeld wird für jedes Kind um 20 Euro pro Monat erhöht. Parallel dazu wird der Kinderfreibetrag von 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben.

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: Bei den Gewinneinkünften besteht für alle nach dem 31. Dezember 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern ein Wahlrecht, diese bei Herstellungs- oder Anschaffungskosten bis zu 410 Euro sofort abzuschreiben oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro anzuwenden. Das Wahlrecht ist für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres angeschafften Wirtschaftsgüter einheitlich auszuüben.

  • Beherbergungsleistungen: Im März haben die EU-Finanzminister den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, den ermäßigten Umsatzsteuersatz auch für Beherbergungsleistungen anzuwenden. Ab 2010 soll die Option auch in Deutschland gelten. Unternehmer aus dem Hotel- und Gastronomiegewerbe müssen sich daher kurzfristig auf die Umstellung vorbereiten, sodass die Rechnungstellung ab Silvester korrekt erfolgt.

  • Zinsschranke: Die Freigrenze bei der Zinsschranke wird dauerhaft von 1 auf 3 Millionen Euro angehoben. Die vorübergehende Anhebung durch das Bürgerentlastungsgesetz, die zum Jahreswechsel wieder ausgelaufen wäre, wird also verlängert. Ein Vortrag des EBITDA rückwirkend ab dem Jahr 2007 für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren soll den Zinsabzug für die Unternehmen auch bei Konjunkturschwankungen verstetigen. Schließlich wird die Escape-Klausel so überarbeitet, dass sie für deutsche Konzerne besser anwendbar ist.

  • Sanierungsklausel und Mantelkauf: Auch hier wird die zeitliche Befristung einer durch das Bürgerentlastungsgesetz bereits eingeführten Änderung aufgehoben. Die körperschaftsteuerliche Sanierungsklausel, durch die Verluste von gekauften Firmen mit eigenen Gewinnen verrechnet werden können, gilt somit unbefristet. Bei bestimmten Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen wird der Abzug von Verlusten wieder zugelassen. Und auch bei Beteiligungserwerben wird der Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven, die auf den erworbenen Anteil entfallen, wieder zugelassen.

  • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Der Hinzurechnungssatz für Miet- und Pachtzinsen wird von 65% auf 50% reduziert. Alle übrigen Fragen zur Gewerbesteuer werden der Kommission "Gemeindefinanzen" übertragen.

  • Erbschaftsteuer: Nach der großen kommt die erste kleine Erbschaftsteuerreform. Für Geschwister und Geschwisterkinder wird ein neuer Steuertarif von 15 bis 43 % eingeführt (bisher 30 bis 50 %). Größer ist die Änderung bei der Unternehmensnachfolge: Die Behaltensfristen für die beiden Steuerbefreiungsregelungen werden von 7 auf 5 und von 10 auf 7 Jahre verkürzt. Außerdem werden die geforderten Lohnsummen von 650 % auf 400 % respektive von 1.000 % auf 700 % reduziert und gelten nun nur noch für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten (bisher 10 Beschäftigte).

  • Grunderwerbsteuer: Eine Konzernklausel erleichtert die Umstrukturierung von Unternehmen, indem bestimmte Grundstücks- und Anteilsübertragungen von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Fristenregelungen verhindern Mitnahmeeffekte.

  • Energiesteuer: Auf die eigentlich gesetzlich vorgesehene Reduzierung der Steuerentlastungssätze für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff wird in den Jahren 2010 bis 2012 verzichtet, sofern die EU dieser Maßnahme zustimmt.

Alle Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sollen zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Zusammen mit den bereits beschlossenen Einkommensteuerentlastungen beläuft sich die Steuerentlastung zum 1. Januar 2010 damit auf ein Gesamtvolumen von rund 21 Milliarden Euro.


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