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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Erstattung von Fortbildungskosten an den Arbeitnehmer

Die Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung und akzeptiert jetzt auch die steuerfreie Erstattung von Fortbildungskosten, die dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt wurden.

Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die ihm in Rechnung gestellten Fortbildungskosten erstattet, hat die Finanzverwaltung diese Erstattung bisher immer als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandelt. Das galt selbst dann, wenn die Fortbildung in erster Linie im Interesse des Betriebs lag. Nun ändert die Finanzverwaltung ihre Haltung: Die Erstattung ist steuerfrei, wenn der Arbeitgeber die Übernahme der Kosten allgemein oder für die besondere Bildungsmaßnahme zugesagt und der Arbeitnehmer im Vertrauen auf diese zuvor erteilte Zusage den Vertrag über die Bildungsmaßnahme abgeschlossen hat.

In der entsprechenden Verwaltungsanweisung wird zwar keine schriftliche Zusage für die Kostenübernahme verlangt, es ist aber für beide Seiten besser, wenn die Vereinbarung schriftlich erfolgt. Damit der Arbeitnehmer für die erstatteten Kosten nicht gleichzeitig einen Werbungskostenabzug geltend macht, muss der Arbeitgeber auf der ihm vom Arbeitnehmer zur Kostenübernahme vorgelegten Originalrechnung die Höhe der Kostenübernahme angeben und eine Kopie dieser Rechnung zum Lohnkonto nehmen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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