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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kein Kindergeld bei Beschäftigung nach der Berufsausbildung

Geht Ihr Kind nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung und vor Beginn des Studiums vorübergehend einer Beschäftigung nach, besteht keine Kindergeldberechtigung.

Beispiel: Ihr Kind absolviert bis Mai 2000 eine Ausbildung und arbeitet anschließend bis Ende September bei seiner Ausbildungsfirma. Im Oktober nimmt es dann ein Studium auf.

Bezogen auf den angeführten Beispielsfall hätten Sie einen Anspruch auf Kindergeld für die Monate Januar bis Mai und Oktober bis Dezember. Der zwischen diesen Monaten liegende Zeitraum Juni bis September bleibt unberücksichtigt. Ausschlaggebend dafür ist, dass Ihr Kind einer geregelten Beschäftigung nachgegangen ist. Unbeachtlich ist, dass Ihr Kind sich in diesem Zeitraum an einer Universität beworben und auf einen Studienplatz gewartet hat. Da Ihr Kind einer geregelten Beschäftigung nachgegangen ist, kann nicht von einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ausgegangen werden. Somit liegt keine Lücke vor, so dass für Sie in diesem Zeitraum keine Kindergeldberechtigung besteht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!