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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Solarstrom im Aufwind

Mit Sonderprogrammen fördert die Bundesregierung den Aufbau privater Solarstromanlagen. Aus einem Privatmann wird aber nur wegen einer Solaranlage noch kein Unternehmer.

Die Bundesregierung startete Anfang 1999 das sogenannte 100.000-Dächer-Solarstromprogramm. Das Programm hat zum Ziel, rund 100.000 Photovoltaikanlagen mit einer durchschnittlichen Spitzenleistung von 3 kW, d.h. insgesamt rund 300 MW zu installieren. Dazu werden für die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen ab einer installierten Spitzenleistung von ca. 1 kWp zinsverbilligte Darlehen gewährt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige. Nähere Informationen dazu gibt es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Allerdings meint das Hessische Finanzgericht, dass aus einem Privatmann noch kein Unternehmer wird, nur weil er den überschüssigen Strom an ein Energieversorgungsunternehmen verkauft. Dementsprechend ist er auch nicht berechtigt, die Vorsteuer aus den Herstellungskosten für die Solarstromanlage geltend zu machen. In dem betreffenden Fall hatte der Anlagenbesitzer jährlich Strom für etwa 290 Mark an das lokale Versorgungsunternehmen geliefert und sah sich deswegen als Unternehmer. Dementsprechend wollte er auch rund 12.500 Mark Vorsteuer aus dem Bau der Anlage geltend machen, was ihm aber die Hessischen Finanzrichter verweigerten.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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