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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Darlegungslast des Arbeitgebers

Unternehmerentscheidungen müssen vom Arbeitgeber hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und spezieller Einzelheiten verdeutlicht werden, um der gesetzlich auferlegten Darlegungslast nachzukommen.

Die Entscheidung des Arbeitgebers, den Personalbestand auf Dauer zu reduzieren gehört zu den Unternehmerentscheidungen, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen. Je näher die Organisationsentscheidung an den Kündigungsentschluss rückt, um so mehr muss der Arbeitgeber durch Tatsachenvortrag verdeutlichen, dass ein Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer entfallen ist.

Der Tatsachenvortrag des Arbeitgebers muss ein dringendes betriebliches Erfordernis für die Kündigung darlegen. Es genügt nicht, dass sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung aus den innerbetrieblichen Umständen wie der Einschränkung der Produktion ergeben. Die betrieblichen Erfordernisse müssen dringend sein und eine Kündigung im Interesse des Unternehmens notwendig machen. Dem Arbeitgeber darf es demnach nicht möglich sein, durch andere Maßnahmen als die Kündigung der betrieblichen Lage zu entsprechen.

Der Arbeitgeber muss dabei seine tatsächlichen Angaben so darlegen, dass sie vom Arbeitnehmer mit Gegentatsachen bestritten und vom Gericht überprüft werden können. Schlagwortartige Umschreibungen genügen nicht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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