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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Bundesfinanzhof will Grunderwerbsteuer prüfen

Da bei der Grunderwerbsteuer weiterhin unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe zur Anwendung kommen, hält der Bundesfinanzhof die Steuer mittlerweile für möglicherweise verfassungswidrig.

Das alte Erbschaftsteuergesetz wurde seinerzeit vom Bundesverfassungsgericht gekippt, weil es für verschiedene Vermögensarten völlig unterschiedliche Bewertungsvorschriften enthielt. Nachdem dieses Problem durch die Erbschaftsteuerreform beseitigt wurde, hat sich der Bundesfinanzhof nun die Grunderwerbsteuer vorgenommen, denn dort gelten nach wie vor willkürliche Bewertungsregeln: Wird eine Immobilie direkt verkauft, ist der Kaufpreis die Bemessungsgrundlage. Doch geht die Immobilie zum Beispiel bei einem Unternehmensverkauf als Teil einer größeren Transaktion auf einen neuen Eigentümer über, dann kann die Bemessungsgrundlage nach den aktuellen Bewertungsregeln zwischen weniger als 20 % und über 100 % des Marktpreises betragen.

Der Bundesfinanzhof hat daher in einem aktuellen Verfahren das Bundesfinanzministerium zum Beitritt aufgefordert und will die Frage möglicherweise dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorlegen. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat bereits angeordnet, dass Einsprüche gegen Grunderwerbsteuerbescheide, die sich auf das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof berufen, ruhen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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