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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Finanzamt muss Aktenzeichen als Steuernummer akzeptieren

Existenzgründer können in einer Rechnung auch ein vorläufiges Aktenzeichen als Steuernummer angeben, wenn sie vom Finanzamt noch keine endgültige Steuernummer zugewiesen bekommen haben.

Ein Existenzgründer stellte seinem Auftraggeber eine Rechnung aus, in der er als Steuernummer das Aktenzeichen angab, unter dem die Korrespondenz mit dem Finanzamt geführt wurde, da das Finanzamt noch keine endgültige Steuernummer erteilt hatte. Das Finanzamt seines Kunden wollte daraufhin den Vorsteuerabzug verweigern, weil die Rechnung nicht alle vorgeschriebenen Angaben enthalte.

Doch das Niedersächsische Finanzgericht gab dem Steuerzahler recht: Erstens habe das Finanzamt selbst dieses Aktenzeichen gegenüber dem Existenzgründer als "Steuernummer/Az." bezeichnet, und zweitens sei für den Rechnungsempfänger nicht erkennbar gewesen, dass es sich dabei nicht um eine Steuernummer im technischen Sinne der Finanzämter handelte. Außerdem habe der das Zumutbare getan, indem er sich die Gewerbeanmeldung des Auftragnehmers habe vorlegen lassen. Es könne nicht Aufgabe eines Unternehmens sein, das im Bereich der Umsatzsteuer für den Staat faktisch nur treuhänderisch tätig ist, die Tiefen deutscher Steuernummerndifferenzierungen aufzuarbeiten.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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