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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Klage auf Auszahlung des Solidaritätszuschlags

Seit der Umstellung des Auszahlungsverfahrens für das noch verbleibende Körperschaftsteuerguthaben weigert sich die Finanzverwaltung, den ehemals gezahlten Solidaritätszuschlag mit auszuzahlen.

Vor gut zwei Jahren wurde im Rahmen anderer Gesetzesänderungen die Auszahlung des noch vorhandenen Körperschaftsteuerguthabens von einer ausschüttungsabhängigen Realisierung auf eine Auszahlung in zehn gleichen Jahresraten umgestellt. Seit dieser Umstellung will die Finanzverwaltung den früher veranlagten Solidaritätszuschlag nicht mehr mit auszahlen. Die Begründung: Die Bemessungsgrundlage für den Soli ist die jeweils festgesetzte Körperschaftsteuer, und die ändert sich beim neuen Verfahren durch die Auszahlung nicht Das Gesetz enthält jedoch keine explizite Regelung zum Solidaritätszuschlag, und daher sind beim Finanzgericht nun zwei Verfahren anhängig, in denen die Körperschaften nicht nur das Körperschaftsteuerguthaben, sondern auch den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag ausgezahlt bekommen möchten. Die weitere Entwicklung ist offen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!