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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Mietvertrag mit dem Arbeitgeber

Zur Vermeidung der Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer vermieten immer mehr Arbeitnehmer ihr häusliches Arbeitszimmer an den Arbeitgeber, der das Arbeitszimmer wiederum dem Arbeitnehmer überlässt.

Um die Beschränkungen beim Abzug von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung zu umgehen, haben einige Arbeitnehmer ihr Arbeitszimmer an ihren Chef vermietet. Dieser überlässt es dann wiederum ihnen, um ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. Solche Mietverträge werden aber steuerlich nur anerkannt, wenn kein Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt. Von einem Missbrauch geht die Finanzverwaltung aus, wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein direktes Mietverhältnis besteht und kein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers für das Vorhandensein eines häuslichen Arbeitszimmers beim Arbeitnehmer nachgewiesen oder glaubwürdig begründet werden kann.

Ebenso wird ein Missbrauch angenommen, wenn die Umstände des Einzelfalls darauf hindeuten, dass durch den Mietvertrag lediglich die Abzugsbeschränkung umgangen werden soll. Es macht auch keinen Unterschied, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers Miteigentümer oder Alleineigentümer des häuslichen Arbeitszimmers ist - auch dann wird die steuerliche Anerkennung des Mietverhältnisses abgelehnt. Gleiches gilt schließlich für Fälle, in denen ein Arbeitszimmer in einer gemieteten Wohnung untervermietet wird.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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