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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Wahl der Einnahme-Überschuss-Rechnung nach Jahresende

Eine Gesellschaft, der beide Gewinnermittlungsarten offenstehen, kann sich auch noch nach Jahresende für die Gewinnermittlung nach der Einnahme-Überschuss-Rechnung entscheiden.

Die Einrichtung einer kaufmännischen Buchführung und die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz sind zwar notwendig für die Gewinnermittlung durch Bilanzierung, legen den Unternehmer aber noch nicht zwingend darauf fest. Das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung entfällt erst mit der Erstellung eines Jahresabschlusses.

Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof das Verhältnis der Gewinnermittlungsarten festgelegt und Kriterien für die Ausübung des Wahlrechts festgelegt. Relevant ist diese Entscheidung unter anderem in den Fällen eines Immobilienverkaufs, der nachträglich als gewerblicher Grundstückshandel eingestuft wird. Hat der Steuerzahler die Anforderungen an die Einnahme-Überschuss-Rechnung erfüllt, also das Sammeln der Einnahme- und Ausgabebelege, kann er sich auch noch nachträglich für die für ihn günstigere Gewinnermittlungsart entscheiden.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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