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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Gemischt genutzten Wirtschaftsgutes im Privatvermögen

Ein gemischt genutztes Wirtschaftsgut kann entweder im Privatvermögen belassen oder dem Unternehmensvermögen zugeführt werden.

Sie können ein Investitionsgut, das Sie sowohl für unternehmerische als auch private Zwecke erwerben, in vollem Umfang in Ihrem Privatvermögen belassen. Dadurch wird es dem Mehrwertsteuersystem völlig entzogen. Dagegen unterliegt ein Investitionsgut in vollem Umfang dem Mehrwertsteuersystem, wenn Sie es in vollem Umfang dem Unternehmensvermögen zuführen.

Führen Sie nur den unternehmerisch genutzten Teil des Gegenstandes dem Unternehmensvermögen zu, unterliegt dieser Teil und damit auch seine Veräußerung der Mehrwertsteuer. Unbeachtlich ist es, wenn Sie den Gegenstand gebraucht von einem Nicht-Steuerpflichtigen erworben haben und daher die auf ihm lastende restliche Vorsteuer für Sie nicht abziehbar ist. Zu beachten ist allerdings, dass bei der Veräußerung eines solchen Gegenstandes aus dem Unternehmensvermögen heraus eine Besteuerung der Entnahme damit auch ausscheidet. Wenn Sie einen solchen Gegenstand veräußern, ist dies dem privaten Bereich zuzurechnen, so dass das Mehrwertsteuersystem nicht eingreift.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!