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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Geschäftsführerhaftung bei Aussetzung der Vollziehung

Gerät die GmbH in die Insolvenz, während eine Aussetzung der Vollziehung besteht, haftet der Geschäftsführer für die Steuern, sofern er nicht ausreichend Vorsorge für eine spätere Steuerzahlung getroffen hat.

Im Falle des Insolvenzfalles steht der Geschäftsführer nicht nur vor finanziellen Problemen. Besonders der Fiskus und die Sozialversicherungsträger können sich an den Geschäftsführer halten, wenn er sich nicht exakt an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat. So kann der Geschäftsführer vom Finanzamt in Haftung genommen werden, wenn die GmbH während einer Aussetzung der Vollziehung in die Insolvenz gerät und er keine Vorsorge getroffen hat, um bei einer Niederlage im finanzgerichtlichen Verfahren die Steuer der GmbH trotzdem entrichten zu können. In dem Fall, auf dem diese Entscheidung des Finanzgerichts München beruht, hatte die GmbH auch noch Forderungen gegen den Geschäftsführer, die die fällige Steuer überstiegen. Diese Forderung gegen sich selbst hätte er realisieren müssen, meint das Gericht.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!