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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Verluste aus Verkauf eines Eigenheims keine Werbungskosten

Veräußerungsverluste beim beruflich veranlassten Verkauf eines Eigenheims sind keine Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit.

Der Verlust aus dem Verkauf eines Hauses führt nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Werbungskosten sind zunächst einmal alle Aufwendungen, die durch Ihren Beruf veranlasst sind. Dazu können unter anderem auch Umzugskosten gehören. Das heißt jedoch nicht, dass deshalb alle Aufwendungen, die für Sie mit einem beruflich veranlassten Umzug verbunden sind, als Werbungskosten anerkannt werden. Aufwendungen sind nur dann als durch eine Einkunftsart veranlasst anzusehen, wenn sie hierzu in einem steuerrechtlich anzuerkennenden wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Maßgebend dafür, ob ein solcher Zusammenhang gegeben ist, sind die wertende Beurteilung des Moments, der die Aufwendungen ausgelöst hat, und die Zuweisung dieses Besteuerungsgrundes zur einkommensteuerrechtlichen Erwerbssphäre.

Ein Abzug als Werbungskosten ist insofern ausgeschlossen, wenn die nicht einkommensteuerbare private Vermögenssphäre betroffen ist. Dies ist bei Verlusten beim Verkauf Ihres Eigenheims der Fall. Denn dabei handelt es sich um einen Veräußerungsverlust im Privatvermögen, der grundsätzlich nicht steuerbar ist. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass der Verkauf aus beruflichen Gründen erfolgt. Umzugsbedingte Verluste aus dem Verkauf eines Eigenheims betreffen auch bei einer beruflichen Motivation vorrangig die private Vermögenssphäre. Zudem ist davon auszugehen, dass es Ihnen frei steht, das Haus zu verkaufen oder im Wege der Fremdvermietung zu nutzen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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