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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Haftungsrisiken bei Betriebsübernahme

Wenn Sie einen Betrieb übernehmen wollen, sollten Sie sich vorher im Hinblick auf eventuelle Haftungsrisiken wie bestehende Betriebsschulden und Betriebssteuern informieren.

Als Erwerber eines Betriebes haften Sie grundsätzlich für die beim Erwerb bereits bestehenden Betriebsschulden, wenn Sie den Betrieb fortführen. Zu diesen Betriebsschulden können auch betriebliche Steuerschulden gehören. Um solche Haftungsrisiken zu kontrollieren, zu beschränken oder auszuschließen, sollten Sie folgende Hinweise beachten:

  • Bezüglich Betriebssteuern:

    Sie haften für Betriebssteuern, die seit dem Beginn des letzten Kalenderjahres entstanden sind, das vor der Übereignung liegt, und die bis zum Ablauf eines Jahres nach der Anmeldung des Betriebes durch Sie festgesetzt oder angemeldet worden sind. Daher sollten Sie sich unbedingt vor Vertragsschluss beim Finanzamt informieren, welche Steuerschulden bestehen. Gegebenenfalls empfiehlt es sich auch, sich vom Verkäufer einen Nachweis erbringen zu lassen, dass keine Steuerschulden mehr bestehen.

  • Bezüglich Betriebsschulden:

    Die Haftung für allgemeine betriebliche Altschulden können Sie ausschließen, indem Sie gegenüber den einzelnen Gläubigern einen Haftungsausschluss erklären oder den Haftungsausschluss ins Handelsregister eintragen und bekannt machen lassen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!