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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Progressionsvorbehalt auf den Sockelbetrag des Elterngelds

Ob auch der Sockelbetrag des Elterngelds dem Progressionsvorbehalt unterliegt, ist jetzt Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung.

Wie andere steuerfreie Lohnersatzleistungen unterliegt auch das einkommensabhängige Elterngeld dem Progressionsvorbehalt. Ob das aber auch für den Sockelbetrag von 150 / 300 Euro gelten soll, ist dagegen nicht sicher. Um diese Frage zu klären, ist nun die Musterklage einer Mutter vor dem Bundesfinanzhof anhängig, die vor der Geburt ihres Kindes nicht berufstätig war und daher Elterngeld in Höhe des Sockelbetrags von 300 Euro erhielt. Da der Vater steuerpflichtiges Einkommen erzielte, unterlag das Elterngeld bei der gemeinsamen Steuerveranlagung dem Progressionsvorbehalt und wurde dadurch mit Steuern belastet. Eltern in einer vergleichbaren Situation können nun mit Hinweis auf das Musterverfahren beim Finanzamt Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs beantragen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!