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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Fehlende gesetzliche Grundlage für Anlage EÜR

Erstmals hat sich ein Finanzgericht mit der Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR befasst - mit einem interessanten Ergebnis.

Seit ihrer Einführung im Jahr 2005 erfreut sich die Anlage EÜR bei Unternehmern und Steuerberatern gleichermaßen hoher Unbeliebtheit. Trotzdem verlangt das Finanzamt von Einnahme-Überschuss-Rechnern nach wie vor eine detaillierte Aufschlüsselung ihrer Buchhaltung nach den Vorgaben der Finanzverwaltung in ebendieser Anlage. Gegen die Aufforderung zur Abgabe der Anlage EÜR hat sich nun ein Steuerzahler vor dem Finanzgericht mit einer ganzen Reihe guter Gründe zur Wehr gesetzt.

Das Gericht ist der Argumentation des Steuerzahlers gefolgt und hat festgestellt: Mit der Aufforderung zur Abgabe der Anlage EÜR wird eine Unterlage angefordert, für die es weder in den gesetzlichen Regelungen der Abgabenordnung (AO) und des Einkommensteuergesetzes (EStG) noch in der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) eine wirksame Grundlage gibt. Die Anlage EÜR ist mangels einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage rechtswidrig und bewirkt dadurch auch die Rechtswidrigkeit der Aufforderung, diese Anlage einzureichen. Inwieweit die Anlage EÜR eine Ungleichbehandlung gegenüber Bilanzierern darstellt, die keine vergleichbare Anlage einreichen müssen, geht nicht aus dem Urteil hervor. Maßgeblich für die Richter war allein die fehlende gesetzliche Grundlage.

Natürlich gibt sich die Finanzverwaltung nicht geschlagen und hat beim Bundesfinanzhof Revision eingelegt. Wieder einmal wird also das oberste deutsche Steuergericht das letzte Wort haben. Zwar haben Unternehmer jetzt eine erste Handhabe gegen das Finanzamt, wenn sie sich gegen die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR wehren wollen. Nichtsdestotrotz ist davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung im Zweifel eher auf eine gesetzliche Abgabepflicht hinwirken wird, statt auf die Anlage generell zu verzichten, falls der Bundesfinanzhof zum selben Ergebnis kommen sollte.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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