Jetzt Mandant werden!

Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

Nachrichten Steuern - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Nachrichten Recht - DATEV

Your Subtitle Goes Here
3
 

Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht für Kleinbetriebe gilt, muss der Arbeitgeber trotzdem Rücksicht auf die Belange seiner Mitarbeiter nehmen.

Nach allgemeiner Meinung gibt es in Kleinbetrieben mit bis zu 5 Mitarbeitern keinen Kündigungsschutz. Nach dieser Auffassung kann der Arbeitgeber nach Belieben Mitarbeiter entlassen. Diese Auffassung ist in dieser Form nicht richtig. In Kleinbetrieben finden zwar das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung, aber auch in Kleinbetrieben muss sich der Arbeitgeber an die Grundsätze von Treu und Glauben halten. Der Arbeitgeber muss auf die Belange seiner Mitarbeiter Rücksicht nehmen.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass in Kleinbetrieben ein Mindestmaß an sozialer Rücksicht zu wahren ist. Kündigt der Arbeitgeber z.B. einem älteren Mitarbeiter, so hat das Arbeitsgericht die Kündigungsgründe des Arbeitgebers mit den sozialen Belangen des gekündigten Arbeitnehmers gegeneinander abzuwägen. Das Bundesarbeitsgericht hat betont, dass bei dieser Abwägung der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers im Kleinbetrieb ein erhebliches Gewicht zukommt. Es ist daher zu empfehlen, dass der Arbeitgeber auch in einem Kleinbetrieb in dem Kündigungsschreiben Kündigungsgründe angibt, damit diese Gründe zu seinen Gunsten vom Arbeitsgericht berücksichtigt werden können.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

toggle icon