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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Schuldrecht wird geändert

Das deutsche Schuldrecht, das auch die Gewährleistungsansprüche bestimmt, wird noch in diesem Jahr grundlegend geändert.

Eine der größten Änderungen des deutschen Schuldrechts soll sich innerhalb kürzester Zeit vollziehen. Den Unternehmen bleibt kaum Zeit zur Anpassung. Bereits zum 1. Januar 2002 soll das neue Gewährleistungsrecht gelten. Es geht um Vertragshaftung, Kauf- und Werkverträge, Verjährung und vieles mehr. Die neuen Unternehmen müssen bereits jetzt dafür sorgen, dass sie die neuen Gewährleistungsvorschriften erfüllen können.

Die Gewährleistungsfrist wird von 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert, zunächst waren sogar drei Jahre vorgesehen. Bei neuen Sachen wird innerhalb der ersten 6 Monate vermutet, dass ein aufgetretener Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, also nicht von dem Käufer verursacht worden ist.

Bei gebrauchten Sachen ist ein Gewährleistungsausschluss nicht mehr möglich, die Gewährleistungszeit kann auf 1 Jahr verkürzt werden. Offen ist zur Zeit, ob die Verkürzung der Gewährleistungszeit durch Allgemeine Geschäftsbedingungen erfolgen kann. Statt Wandlung oder Minderung steht in Zukunft die Nachbesserung im Vordergrund.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!