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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz

Im Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz sind einige steuerliche Änderungen und die Aufhebung vieler Informations- und Auskunftspflichten enthalten.

Im Vergleich zu den ersten beiden Mittelstandsentlastungsgesetzen sind die Änderungen durch das "Dritte Mittelstandsentlastungsgesetz" eher unspektakulär. Trotzdem werden viele kleine und mittlere Unternehmen an der einen oder anderen Stelle von dem Gesetz profitieren können, das der Bundesrat am 13. Februar 2009 verabschiedet hat. Dies sind die wichtigsten Änderungen durch das Gesetz:

  • Freibeträge: Der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerfreibetrag für steuerbefreite Körperschaften, Stiftungen und Vereine werden auf jeweils 5.000 Euro angehoben. Für Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und in der Land- und Forstwirtschaft tätige Vereine wird der Freibetrag von 13.498 auf 15.000 Euro angehoben.

  • Umsatzsteuerheft: Gewerbetreibende, die zur Buchführung verpflichtet sind oder freiwillig Bücher führen, sind nicht mehr verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft zu führen. Das betrifft insbesondere Reisegewerbetreibende.

  • Informationspflicht: Bisher sind Gewerbetreibende verpflichtet, an einer offenen Verkaufsstelle ihren Namen und ihre Firma anzubringen und auf Geschäftsbriefen ihren Namen und eine ladungsfähige Anschrift anzugeben. Beide Verpflichtungen in der Gewerbeordnung werden aufgehoben. Bestehen die Informationspflichten jedoch auch aufgrund anderer Vorschriften, so bleiben sie bestehen.

  • Fusionskontrolle: Durch die Einführung einer zweiten Umsatzschwelle unterliegen deutlich weniger Firmenfusionen einer Anmelde- und Kontrollpflicht.

  • Automaten: Die Aufsteller von Automaten müssen nicht mehr in jedem Bezirk die Aufstellung des jeweils ersten Automaten anzeigen, sondern nur noch im Bezirk ihrer Hauptniederlassung.

  • Reisegaststätten: Die Abgabe von alkoholischen Getränken bei öffentlichen Veranstaltungen wird für Reisegaststätten nun einheitlich in der Gewerbeordnung geregelt.

  • Auskunftspflichtverordnung: Die Auskunftspflichtverordnung wird aufgehoben.

  • Inseratensammlung: In der Makler- und Bauträgerverordnung wird die Verpflichtung zur Anlegung einer Inseratensammlung ersatzlos gestrichen.

  • Versicherungsvermittler: Vermittler aus dem EWR-Raum dürfen auch in der Schweiz tätig werden, wenn sie hier registriert und dort gemeldet sind, und umgekehrt.

  • Anlageberater: Durch eine Bestandsschutzregelung gilt für einen Berater, der am 1. November 2007 über eine Erlaubnis zur Vermittlung verfügte, die Erlaubnis zur Anlageberatung als erteilt.

  • Versteigerungen: Der Versteigerer kann zukünftig bei der Versteigerung eines Nachlasses, einer Insolvenzmasse oder der Masse eines Geschäftsbetriebs einzelne Gegenstände nachmelden und muss keinen zweiten Versteigerungstermin mehr ansetzen.

Neben diesen Änderungen enthält das Gesetz noch eine ganze Reihe weiterer Änderungen, die im Einzelfall eine Erleichterung bringen. Nach den Schätzungen der Bundesregierung sollen die Einsparungen für die Wirtschaft durch diese Änderungen rund 100 Millionen Euro ausmachen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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