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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



EU-Richtlinie erfordert Änderung der Verbrauchsteuergesetze

Die europaweite Einführung einer elektronischen Transportüberwachung verbrauchsteuerpflichtiger Güter führt zu entsprechenden Änderungen in den diversen Gesetzen.

Eine EU-Richtlinie führt dazu, dass die Bundesregierung die Änderung mehrerer Gesetze, die Verbrauchsteuern betreffen, beschlossen hat. Die Höhe der Steuern ist dabei nicht betroffen. Stattdessen geht es bei der Änderung um die EU-weite Einführung des EDV-gestützten Verfahrens EMCS (Excise Movement and Control System) für den Transport verbrauchsteuerpflichtiger Waren zwischen den EU-Ländern. Solche Waren werden in Europa in aller Regel unter Steueraussetzung befördert. Die Steuern müssen also erst dann entrichtet werden, wenn die Ware zum Verbrauch abgegeben wird.

Bisher mussten deshalb bei der Beförderung Papierdokumente mitgeführt werden, die jetzt durch das elektronische Verfahren abgelöst werden. Betroffen sind die gesetzlichen Regelungen für Verbrauchsteuern auf Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränke sowie Energieerzeugnisse. Bei der Beförderung von Kaffee ist das neue Verfahren aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen. Außerdem werden die Gesetze im Rahmen der Änderung in Aufbau und Diktion aneinander angeglichen.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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