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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Nettobetrag für Vorsteuerabzug

Damit der Vorsteuerabzug möglich ist, muss in einer Rechnung auch ausdrücklich der Nettobetrag ausgewiesen werden.

Der Bundesfinanzhof verlangt, dass der Nettobetrag in der Rechnung angegeben wird. Der Zusatz in der Rechnung Der Gesamtbetrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer von 16 % in Höhe von DM ... ist danach nicht zulässig. Da in der Vergangenheit viele Rechnungen dieser Art ausgestellt worden sind, hat die Finanzverwaltung eine Übergangsregelung erlassen. Bis zum 31. Dezember 2001 wird es nicht beanstandet, wenn in einer Rechnung oder Quittung nicht der Nettobetrag angegeben ist.

Haben Sie in der Vergangenheit Rechnung oder Quittungen in Ihrem Unternehmen ausgestellt, in den der Nettobetrag nicht gesondert ausgewiesen ist, so sollten Sie jetzt Ihre Rechnungsstellung ändern. Dies gilt nicht für Kleinbetragsrechnungen bis 200 DM. Dort ist es ausreichend, wenn angegeben wird, dass in dem Rechnungsendbetrag die Umsatzsteuer mit 16 % (7%) enthalten ist.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!