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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer

Bei der Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots mit einem Geschäftsführer sind verschiedene Punkte zu beachten.

Mit Geschäftsführern wird gerne ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Für dessen Dauer ist an den ausgeschiedenen Geschäftsführer ein Karenzentschädigung zu zahlen. Ein Konkurrenzverbot darf nicht zu weit gefasst sein, es ist auf zwei Jahre zu beschränken. Maßstab sind die schutzwürdigen Interessen der Gesellschaft, das Wettbewerbsverbot darf den früheren Geschäftsführer in seinem Fortkommen nicht unbillig behindern. Es ist daher auf die Branche zu beschränken, in der die Gesellschaft tätig ist. Ein zu weit gehendes Wettbewerbsverbot ist nichtig.

Der frühere Geschäftsführer hat Anspruch auf 50 % seiner zuletzt bezogenen Leistungen (Gehalt + Tantieme). Ein anderweitiger Verdienst wird auf die Karenzentschädigung angerechnet. Der Arbeitgeber kann 1 Jahr vor der Beendigung des Anstellungsvertrages erklären, dass er auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbotes verzichtet. Es ist zulässig, die Geltung eines Wettbewerbsverbots von aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen abhängig zu machen, die an objektive Umstände anknüpfen, um das Risiko der Zahlung einer Karenzentschädigung zu vermindern.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!