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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Pendlerpauschale unter Vorbehalt

Das Bundesfinanzministerium gibt Entwarnung hinsichtlich des Vorläufigkeitsvermerks bei der Gewährung der vollen Pendlerpauschale.

Die Pendlerpauschale wird nun wieder ab dem ersten Kilometer zwischen Haustür und Arbeitsstelle gewährt. Wie wir im letzten Monat berichteten, erfolgt dies allerdings unter Vorbehalt. Mit diesem Vorbehalt hat die Finanzverwaltung teilweise für Verunsicherung bei den Steuerzahlern gesorgt.

Vom Bundesfinanzministerium kommt daher Entwarnung: Der Vorwurf, das Bundesfinanzministerium missachte mit dem Vorläufigkeitsvermerk den Spruch des Verfassungsgerichts, treffe nicht zu, meint das Ministerium. Das Urteil besagt nämlich unter anderem, dass die alte Regelung bis zu einer gesetzlichen Neuregelung im Wege vorläufiger Steuerfestsetzung weiter anzuwenden ist. Solange eine gesetzliche Neuregelung nicht vorliegt - sie ist auch für diese Legislaturperiode nicht vorgesehen - ist die Finanzverwaltung verpflichtet, die betroffenen Steuerbescheide für vorläufig zu erklären. Würde sie dies nicht tun, läge ein Verstoß gegen das Urteil vor, nicht umgekehrt.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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