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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Halbteilungsgrundsatz

Der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Halbteilungsgrundsatz wird jetzt vom Bundesfinanzhof wieder in Frage gestellt. Demnächst muss das Bundesverfassungsgericht erneut entscheiden.

Jetzt herrscht Unfriede bei den obersten Bundesgerichten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 22.06.1995 zur Verfassungsmäßigkeit der Vermögensteuer die Gelegenheit genutzt, die verfassungsmäßigen Schranken der Besteuerung zu beschreiben. Der 3. Leitsatz der Entscheidung lautet: Die Vermögensteuer darf zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrags bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt. Der Halbteilungsgrundsatz besagt, daß eine Steuergesamtbelastung über 50 % nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Jetzt hatte der Bundesfinanzhof einen Fall zu entscheiden, in welchem die Ertragsteuerbelastung (Einkommen-, Kirchen- und Gewerbeertragsteuer) über 60 % betrug. Der Kläger hatte sich auf den Halbteilungsgrundsatz berufen. Der Bundesfinanzhof entschied jedoch, daß dieser Grundsatz keine Gültigkeit habe. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei nur für die Vermögensteuer verbindlich. Wer den obigen Leitsatz gelesen hat, der weiß, daß dies nicht zutreffend ist. Der Kläger hat gegen die Entscheidung des Bundesfinanzhofs Verfassungsbeschwerde eingelegt. Jetzt wird der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts erneut über den Halbteilungsgrundsatz entscheiden, allerdings in anderer Besetzung. Vielleicht erledigt sich diese Streitfrage durch die geplante Unternehmenssteuerreform ab 2001.


Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
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