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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Selbständige und Unternehmer

Nur weil ein Firmenwagen für die Anwendung der 1 %-Regelung mindestens zu 50 % betrieblich genutzt werden muss, folgt daraus keine Beschränkung des Werts der privaten Nutzung auf maximal 50 % des Gesamtaufwands.
Dass durch die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen auch ertraglose Betriebe mit Gewerbesteuer belastet werden können, ist verfassungskonform.
Wann und wie forstwirtschaftliche Flächen als Betriebsvermögen zählen, hat das Bundesfinanzministerium ausführlich erklärt.
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zu den Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen überarbeitet.
Das Jahressteuergesetz 2018 sieht Änderungen bei der Umsatzsteuer, Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und eine Neuregelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften vor.
Zur unangekündigten Kassen-Nachschau hat das Bundesfinanzministerium Einzelheiten in einem Schreiben geregelt.
Die Pauschalversteuerung von betrieblich veranlassten Zuwendungen mit 30 % ist nur möglich, wenn die Zuwendung zusätzlich zur ohnehin geschuldeten Leistung erfolgt.
Sowohl die Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus dem Verkauf einer Mitunternehmerschaft noch die Steuerbelastung der Personengesellschaft statt des verkaufenden Gesellschafters sind verfassungsgemäß.
Ob das Finanzamt auch die Kassenführung mit einem PC-Kassensystem anerkennen muss, wenn es keine Hinweise auf eine Manipulation gibt, bleibt eine Frage für die Finanzgerichte.
Per Allgemeinverfügung hat die Finanzverwaltung alle anhängigen Einsprüche zu häuslichen Arbeitszimmern abgewiesen, die nicht ausschließlich für betrufliche Zwecke genutzt werden.
Das Finanzamt darf auch die Teilnahme eines Mitarbeiters der Gemeinde bei der Betriebsprüfung anordnen, weil die Gemeinde ein Beteiligungsrecht bei der Ermittlung der Gewerbesteuer hat.
Auch ein Jubiläumswochenende mit Rahmenprogramm kann größtenteils als Betriebsausgabe abziehbar sein, wenn die geschäftliche Veranlassung im Vordergrund steht.
Trotz Verbots des Bundesfinanzhofs will das Bundesfinanzministerium den Sanierungserlass in Altfällen mit Segen des Bundestags weiter anwenden.
Ein Unternehmen darf keine Rückstellung für den tarifvertraglichen Anspruch auf Nachteilsausgleich zu den laufenden Altersteilzeitverträgen bilden.
Weil die Kassen-Nachschau unangekündigt erfolgt, können Trickbetrüger sich als Prüfer des Finanzamt ausgeben, um sich Zugang zur Kasse zu verschaffen.

Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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