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Aktuelles

Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2024

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 8. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Umsatzsteuer

Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist auch ohne Einnahmeerzielung als Vorsteuer abziehbar.
Die Mehrwertsteuerklausel für Kfz-Versicherungen wurde vom Landgericht München bestätigt.
Die Berichtigung unberechtigt ausgewiesener Mehrwertsteuer ist nun doch möglich.
Seit dem 1. April 1999 kann nach dem Gesetz kein Vorsteuerabzug aus Reisekosten geltend gemacht werden. Jetzt zeichnet sich eine Änderung ab.
Der Vorsteuerabzug bei Kleinbetragsrechnungen ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Unternehmer nicht exakt oder gar nicht bezeichnet wird.
Das Umsatzsteuergesetz von 1999 schließt Vorsteuerabzug bei Vorsteuerbeträgen aus, die auf Reisekosten des Unternehmers und seines Personals entfallen. Der Ausschluss sollte allerdings eine Ausnahme berücksichtigen.
Nach wie vor ist die Frage der Vorsteueraufteilung bei Gebäuden umstritten. Grundsätzlich denkbar ist eine Aufteilung nach Fläche oder Umsatz.
Zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer wird beim Vorsteuerabzug nicht mehr anerkannt.

Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!