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Aktuelle Nachrichten - Thema Steuern und Recht

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Auszeichnungen

 

Top-Steuerberater 2025

Das Wirtschaftsmagazin FOCUS MONEY war auf der Suche nach den Top Steuerberatern in Deutschland. Die zugrunde liegenden Kriterien sind steuerliches Fachwissen, Spezialisierung und Struktur der Kanzleien, Kompetenz, der geschäftliche Erfolg und die Qualität der Arbeit der Kanzleien sowie der Umgang und Einsatz von digitalen Medien.

Wir sind stolz darauf bereits im 9. Jahr zu den Top Steuerberatern zu gehören!

Den Artikel können Sie hier lesen.

Deutschlands beste Wirtschafts­prüfer 2024/25

Hans Werdich und Alexander Grohe leiten die 1992 gegründete Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand mit Standorten in Ulm, München und Günzburg. Mit zehn Angestellten, darunter drei Steuerberater und zwei Wirtschaftsprüfer, zählt das Unternehmen zu den kleinsten Teilnehmern der Studie. Neben dem Kerngeschäft von Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung verfügt die Kanzlei über Expertise im internationalen Steuerrecht, bei Unternehmens­bewertungen und Restrukturierungen. Besondere Branchenkenntnisse bestehen in den Bereichen Medizin und Pharma, Gesundheit und Soziales, Maschinen- und Anlagenbau sowie bei der Betreuung von Künstlern.
Sitz: Ulm



Umsatzsteuer

Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich zur Frage der Steuerschuldnerschaft bei Messen, Ausstellungen und Kongressen Stellung genommen.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist eine eigenständige Leistung und unterliegt damit nicht der Margenbesteuerung.
Die EU hat eine neue Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie verabschiedet, die die bisherige 6. EG-Richtline ersetzt. Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ergeben sich dadurch aber nicht.
Eine Firma, die Gutscheine für Werbegeschenke ausgibt, ist auch dann Leistungsempfänger, wenn die Geschenke direkt an die Inhaber eines Gutscheins ausgegeben werden.
Unverbindliche Zolltarifauskünfte können bei den Landesfinanzbehörden eingeholt werden.
Neben der Erhöhung des Normalsteuersatzes auf 19 % treten zum Jahreswechsel noch eine ganze Reihe anderer Änderungen im Umsatzsteuerrecht in Kraft.
Ab dem 1. Januar 2007 gilt der um 3 % erhöhte Umsatzsteuersatz von 19 %. Damit verbunden ist eine Fülle von Übergangs- und Sonderregelungen.
Die Umsatzsteuerbefreiung für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gelten nicht für eine Gesellschaft, die ihr einziges Vermietungsobjekt verkauft.
Da ein Schadensersatz keine Minderung des ursprünglichen Kaufpreises ist, führt er auch nicht zu einer Vorsteuerberichtigung.
Erstattet der erste Unternehmer in einer Leistungskette dem Endverbraucher einen Teil des gezahlten Leistungsentgelts oder gewährt er ihm einen Preisnachlass, mindert sich dadurch die Bemessungsgrundlage dieses Unternehmers.
Nachdem die Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes zum 1. Januar 2007 jetzt feststeht, können Sie sich durch rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung einigen Ärger bei der Umstellung sparen.
Einnahmen-Überschuss-Rechner können den im Vorjahr vergessenen Betriebsausgabenabzug für die Vorsteuer nicht im laufenden Jahr nachholen.
Auf Selbstständige und Unternehmer kommen neben Belastungen auch eine Reihe von Entlastungen zu.
Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.
Wird eine Rechnung an einen Dritten adressiert, so muss aus ihr unzweifelhaft der Leistungsempfänger hervorgehen.

Informationsveranstaltungen

In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende. Alle Rahmendaten hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Schauen Sie einfach mal wieder vorbei!

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