Donau Treuhand GmbH – Dr Werdich

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Unternehmensbewertung und Unternehmenswertgutachten

Der Wirtschaftsprüfer ist durch seinen Werdegang prädestiniert, die Unternehmensbewertung vorzunehmen. Es gibt nie den einen Unternehmenswert, was auch die Vielfalt der Due Diligence bestätigt.

Unsere Wirtschaftsprüfer greifen gewöhnlich auf den weithin anerkannten Standard zur Unternehmensbewertung (IDW S1) zurück, den das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelte.

Das vereinfachte Ertragswertverfahren eignet sich sehr gut zur Bewertung kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Neben dem Standard IDW S1 gibt es weitere Verfahren der Unternehmensbewertung. Sie folgen unterschiedlichen Ansätzen und sind von den Experten ebenfalls anerkannt. Auch diese Verfahren zur Unternehmensbewertung haben ihre Berechtigung.

Gründe für die Unternehmensbewertung

Die Gründe, weshalb gerade jetzt eine Unternehmensbewertung angezeigt ist, sind so verschieden wie das Leben. Häufige Anlässe, das Unternehmen bewerten zu lassen sind:

  • Unternehmenskauf und –verkauf
  • Unternehmensbeteiligung
  • Unternehmensumwandlung
  • Verschmelzung
  • Betriebsaufspaltung,
  • Gesellschafterwechsel,
  • Ehescheidung
  • Vermögensübertragung,
  • Planung der Unternehmensnachfolge

Die Regelung der Unternehmensnachfolge beinhaltet auch die Feststellung des Unternehmenswertes, sei es, um die Untergrenze des Kaufpreises zu bestimmen oder um den steuerlich günstigsten Weg der Unternehmensübertragung in der Familie zu finden.

Nicht jedes Bewertungsverfahren ist mit jedem Bewertungsanlass vereinbar. Unsere Wirtschaftsprüfer beraten Sie bei der Auswahl der geeigneten Bewertungsmethode. Dabei beziehen Sie aktuelle Urteile zur Unternehmensbewertung und Ihre Wünsche als Auftraggeber in die Überlegungen ein.

Unternehmensbewertung zur Ermittlung der Erbschaftsteuer

Der Gesetzgeber hat im Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) stets zu beachtende Bewertungsgrundsätze vorgegeben. Im Bewertungsgesetz (BewG) legt er die Rangreihenfolge für erlaubte Bewertungsverfahren fest. Der Gesetzgeber bevorzugt dabei das vereinfachte Ertragswertverfahren.

Der Erbe möchte einen so niedrigen Steuerwert wie möglich erreichen. Das andere Spannungsfeld ergibt sich aus den Vorgaben zur Verschonung von Betriebsvermögen hinsichtlich der Erbschaftsteuer. Bei feststehendem Wert des Verwaltungsvermögens soll der Unternehmenswert wenigstens so hoch ausgewiesen werden, dass das Betriebsvermögen gänzlich von der Erbschaftsteuer verschont bleibt.

Oft erweist sich das vereinfachte Ertragswertverfahren zur Unternehmensbewertung als wenig geeignet, weil der so ermittelte Unternehmenswert in vielen Fällen zu hoch ausgewiesen wird und somit eine hohe Steuerbelastung droht. Der Steuerpflichtige ist in der Beweispflicht, wenn er ein anderes erlaubtes Verfahren zur Unternehmensbewertung anwenden möchte. Die Differenz aus den beiden Bewertungsverfahren muss durch ein Unternehmenswertgutachten nachgewiesen werden.

Bewertungsmethoden zur Unternehmensbewertung

Die Unternehmensbewertung soll Anhaltspunkte für einen fairen Verkaufspreis bzw. Kaufpreis liefern und die Grundlage einer fairen Besteuerung schaffen. Trotz vieler anerkannter Bewertungsmethoden gibt es kein allgemein gültiges Verfahren zur Ermittlung des Unternehmenswertes.

Die Auswahl des geeigneten Verfahrens zur Bestimmung des Unternehmenswertes hängt unter anderem von der Rechtsform des Unternehmens, von der Unternehmensgröße, der Branche und den Zielen des Auftraggebers ab. Die Vor- und Nachteile geeigneter Bewertungsverfahren erläutern Ihnen unsere Wirtschaftsprüfer in einem persönlichen Gespräch.

In der Praxis findet man häufig folgende Bewertungsverfahren:

Substanzwertverfahren – Ähnlich der Bilanz werden die Vermögensgegenständen den Schulden gegenübergestellt und der Saldo wird ermittelt. Der immaterielle Unternehmenswert, der durch Patente, Image, Kundenstamm und Mitarbeiter wesentlich geprägt wird, ist meist nur auf Basis von Schätzungen zu bestimmen. Prognosen über die zukünftige Entwicklung werden beim Substanzwertverfahren nicht berücksichtigt. Deshalb wird es eher für Unternehmen mit hohem Anlagevermögen angewandt, beispielsweise Immobilien-Unternehmen.

Ertragswertverfahren – Die zukünftigen Einnahmenüberschüsse, also die Ertragskraft bestimmen den Unternehmenswert.

Discounted Cashflow-Verfahren ist ebenfalls eine zukunftsorientierte Bewertungsmethode. Dabei bestimmt der künftig zu erwartende Cash-Flow den Unternehmenswert. Das Discounted Cashflow-Verfahren eignet sich weniger für kleine und mittelständische Unternehmen.

Multiplikatormethode ist eine vergleichsorientierte Methode. Der Unternehmenswert wird anhand bekannter Unternehmenswerte vergleichbarer Unternehmen ermittelt. D.h., man zieht auch den Kaufpreis für schon stattgefundene Unternehmenstransaktionen zu Rate.- Es wird unterstellt, dass ähnliche Unternehmen ähnliche Kaufpreise am Markt erzielen. Die Multiplikatormethode ist stark marktorientiert.

Leistungsangebot zur Unternehmensbewertung und zum Unternehmenswertgutachten

  • Unternehmensbewertung nach IDW S1
  • Unternehmensbewertung mit unterschiedlichen Bewertungsmethoden
  • Unternehmensbewertung hinsichtlich Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Beratung zur Wahl des geeigneten Bewertungsverfahren
  • Unternehmenswertgutachten